Tarife
Mit Verordnung:
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung werden die Behandlungskosten
sowie die Weg- und Zeitpauschale (Domizilverordnung) von der Grundversicherung der Krankenkasse oder Unfallversicherung, abzüglich
ihres Selbstbehaltes, übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach den
Tarifen von Physioswiss.
Falls Sie verhindert sind, bitten wir Sie, ihren Termin mindestens 24 Stunden
im Voraus abzusagen. Für versäumte Sitzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, berechne ich eine private Gebühr von 60 CHF.
Selbstzahler:
Als Privatzahler können Sie sich auch ohne ärztliche Verordnung behandeln
und beraten lassen. In diesem Fall werden die Kosten individuell nach dem tatsächlichen Aufwand und dem Anfahrtsweg berechnet. Genauere Informationen erhalten sie auf Anfrage.