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Tarife

Mit Verordnung:

Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung werden die Behandlungskosten

sowie die Weg- und Zeitpauschale (Domizilverordnung) von der Grundversicherung der Krankenkasse oder Unfallversicherung, abzüglich

ihres Selbstbehaltes, übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach den

Tarifen von Physioswiss.

Falls Sie verhindert sind, bitten wir Sie, ihren Termin mindestens 24 Stunden

im Voraus abzusagen. Für versäumte Sitzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, berechne ich eine private Gebühr von 60 CHF.

 

Selbstzahler:

Als Privatzahler können Sie sich auch ohne ärztliche Verordnung behandeln

und beraten lassen. In diesem Fall werden die Kosten individuell nach dem tatsächlichen Aufwand und dem Anfahrtsweg berechnet. Genauere Informationen erhalten sie auf Anfrage.

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